Im Juni 2024 beschlossen die Mandatsträger der Erweiterten Kammerversammlung eine neue Satzung für die Sächsische Ärzteversorgung (SÄV), die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Der November-Ausgabe des “Ärzteblatt Sachsen“ lag die Satzung in neuer Fassung bei. Im Folgenden informieren wir kompakt über die wichtigsten Änderungen, die unsere Mitglieder direkt betreffen.
Digitalisierung
Künftig werden Bekanntmachungen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der SÄV veröffentlicht.…