Das Jahresende naht und damit steht auch wieder die Zeit zur freiwilligen Auffüllung Ihrer Rentenanwartschaft an. Freiwillige Mehrzahlungen, die noch für dieses Kalenderjahr Anwendung finden sollen, müssen bis zum 30.12.2024 auf dem Konto der Sächsischen Ärzteversorgung eingegangen sein. Eine rechtzeitige Auslösung der Überweisung stellt sicher, dass sich für Sie auch bei bankbedingten Verzögerungen keine Nachteile ergeben (Banklaufzeiten von bis zu drei Tagen).
In unserer Rubrik zu Freiwilligen Mehrzahlungen können Sie noch einmal im Detail nachlesen oder ein Erklärvideo zum Thema anschauen.
Bei individuellen Rückfragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.