Zum Hintergrund:
Am 4. September 2022 wurde ein drittes Entlastungspaket von den Koalitionsparteien vorgestellt, in welchem die Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken unerwähnt blieben. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (kurz ABV) als auch die Versorgungswerke selbst setzen sich dafür ein, eine Auszahlung für die eigenen Mitglieder zu erwirken.
Bezüglich einer Berücksichtigung im Rahmen der Steuererklärung erklärt die ABV:
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