37. EKV beschließt Dynamisierung von Renten und Anwartschaften

Am 15. Juni 2024 fand die 37. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung statt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beschlossen eine Dynamisierung der am 31. Dezember 2024 laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2025 um 3,00%. Zudem erteilten die Delegierten den vorgelegten Satzungsänderungen sowie der Anpassung der Entschädigungsordnung der SÄV ihre Zustimmung.

Beschlüsse der 37. Erweiterten Kammerversammlung

Beschlussvorlage 1
Versicherungsmathematisches Gutachten 2023; Rentenbemessungsgrundlage und Rentendynamisierung 2025 (mehrheitlich bestätigt, keine Gegenstimmen, 3 Enthaltungen)
Wortlaut: Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2025 beträgt 44.213,00 Euro. Die am 31. Dezember 2024 laufenden Versorgungsleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 3,00 % dynamisiert.

Beschlussvorlage 2
Entlastung des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung für das Jahr 2023 (mehrheitlich bestätigt, keine Gegenstimmen, 2 Enthaltungen)
Wortlaut: Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung 2023 werden bestätigt. Der Jahresabschluss 2023 wird entgegengenommen und festgestellt. Der Bericht über die Prüfung für das Rechnungsjahr 2023 wird bestätigt. Dem Verwaltungsausschuss und dem Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.

Beschlussvorlage 3
Satzungsänderungen (mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt, keine Gegenstimmen, 5 Enthaltungen)
Die Satzungsänderungen werden nach Genehmigung durch das die Aufsicht führende Ministerium im vollständigen Wortlaut im „Ärzteblatt Sachsen“ und im „Deutschen Tierärzteblatt“ veröffentlicht.

Beschlussvorlage 4
Entschädigungsordnung (mehrheitlich bestätigt, 4 Gegenstimmen, 19 Enthaltungen)
Wortlaut: Die 37. Erweiterte Kammerversammlung beschließt die Entschädigungsordnung der Sächsischen Ärzteversorgung gemäß Anlage.

nach oben