Aktuelles

Aufgrund von IT-Wartungsarbeiten ist die telefonische und persönliche Beratung unserer Mitglieder am Freitag, 17. Mai 2019, nur bis 12:00 Uhr möglich. Ab Montag, 20. Mai 2019, erreichen Sie uns wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten.

Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie in der Rubrik "Mitglied werden". Und hier:
Befreiungsantrag (PDF)
Befreiung im Wege einer Erstreckung (PDF) 

Die Tagung der 32. Erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung fand am 15. Juni 2019 im Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Ob in der Pause, an der Supermarktkasse oder beim Essen im Restaurant. Informationen sollten heute immer und überall verfügbar sein. Schnell zu erfassen, leicht verständlich und ohne Schnörkel. Denn Zeit ist unser kostbarstes Gut. Mit unserer Internetseite in neuer Optik und verbesserter Funktionalität stecken Sie Ihre Altersvorsorge ganz einfach in die Tasche. Probieren Sie es aus! Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

Mit der Planung des wohlverdienten Ruhestandes kann man nicht früh genug beginnen. Das gilt besonders für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963.

In diesen Jahrgängen nämlich weichen die Grenzen für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente zwischen der SÄV und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) voneinander ab. So entsteht ein Anspruch auf obligatorisches Altersruhegeld beim Versorgungswerk maximal bis zu sechs Monate nach dem Rentenbeginn bei der DRV. Hintergrund ist die Anhebung der…

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