EKV beschließt Dynamisierung
Beschlüsse der 32. Erweiterten Kammerversammlung
Beschlussvorlage 1 |
Wortlaut: "Rentenbemessungsgrundlage/Rentendynamisierung 2020 (mehrheitlich bestätigt, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2020 beträgt 41.564,00 Euro. Die am 31. Dezember 2019 laufenden Versorgungsleistungen werden zum 1. Januar 2020 um 1 % dynamisiert." |
Beschlussvorlage 2 |
Entlastung des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung für das Jahr 2018 (mehrheitlich bestätigt, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung) Wortlaut: "Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung 2018 werden bestätigt. Der Jahresabschluss 2018 wird entgegengenommen und festgestellt. Der Bericht über die Prüfung für das Rechnungsjahr 2018 wird bestätigt. Dem Verwaltungsausschuss und dem Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt." |
Beschlussvorlage 3 |
5. Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung (mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt, 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung) Die Satzungsänderungen 2020 werden nach Genehmigung durch das die Aufsicht führende Ministerium im vollständigen Wortlaut im "Ärzteblatt Sachsen" und im "Deutschen Tierärzteblatt" veröffentlicht. |
Beschlussvorlage 4 |
Reisekostenordnung (einstimmig bestätigt, 1 Enthaltung) |
Beschlussvorlage 5 |
Entschädigungsordnung (einstimmig bestätigt, 3 Enthaltungen) |