Zum Hintergrund:
Am 4. September 2022 wurde ein drittes Entlastungspaket von den Koalitionsparteien vorgestellt, in welchem die Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken unerwähnt blieben. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (kurz ABV) als auch die Versorgungswerke selbst setzen sich dafür ein, eine Auszahlung für die eigenen Mitglieder zu erwirken.
Bezüglich einer Berücksichtigung im Rahmen der Steuererklärung erklärt die ABV:
"ABV hat daher mit Schreiben vom 26. Mai 2023 das Bundesministerium der Finanzen angeschrieben mit der Bitte um Prüfung, ob eine Anlage in der Einkommenssteuererklärung insoweit ergänzt werden könne, dass man auch als Rentenleistungsbezieher angeben kann, wenn man keine Energiekostenpauschale erhalten hat. Folgen dieses Vorschlags wären zum einen eine problemlose Erreichbarkeit der betroffenen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher und damit eine einfache Administrierbarkeit des Vorhabens im Rahmen der allgemeinen Steuerverwaltung, zum anderen erfolgte die Auszahlung oder Anrechnung systemgerecht auf Bundesebene. Lediglich die Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher der berufsständischen Versorgungseinrichtungen wären zu informieren; dazu böten sich – ohne die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Verfügung außerhalb der Bundeskompetenz – die Versorgungswerke über ihre etablierten Kommunikationswege an.
Dieser, wie wir finden, guten und vor allen Dingen sachgerechten Idee, wurde mit Schreiben vom 6. Juli 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Absage erteilt. Der Vorstand der ABV wird nunmehr beraten, ob noch weitere Schritte der ABV zur Beförderung der berechtigen Forderung der Versorgungsempfänger unserer Einrichtungen erfolgversprechend sind."
Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie fortlaufend.