Derzeit kommt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Verzögerungen und verlängerten Bearbeitungszeiten (4-6 Monate) bei der Bearbeitung von Befreiungsanträgen. Wenn der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Tätigkeitsbeginn bei der Sächsischen Ärzteversorgung eingegangen ist, ist die Frist gewahrt und es erfolgt eine rückwirkende Befreiung zum Tätigkeitsbeginn, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgt. Den Befreiungsbescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten Sie dann direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund.