Am 19. Juni 2021 fand die 34. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung im Löwensaal Dresden statt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beschlossen eine Dynamisierung der am 31. Dezember 2021 laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2022 um 1,25%. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2022 beträgt 42.083,00 Euro. Zudem erteilten die Delegierten den vorgelegten Satzungsänderungen sowie einem Positionspapier zur nachhaltigen Ausrichtung des Geschäftsbetriebes der SÄV ihre Zustimmung.
Beschlüsse der 34. Erweiterten Kammerversammlung
Beschlussvorlage 1
Rentenbemessungsgrundlage/Rentendynamisierung 2022 (mehrheitlich bestätigt, keine Gegenstimmen, 3 Enthaltungen)
Wortlaut: Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2022 beträgt 42.083,00 Euro. Die am 31. Dezember 2021 laufenden Versorgungsleistungen werden zum 1. Januar 2022 um 1,25% dynamisiert.
Beschlussvorlage 2
Entlastung des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung für das Jahr 2020 (einstimmig bestätigt)
Wortlaut: Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung 2020 werden bestätigt. Der Jahresabschluss 2020 wird entgegengenommen und festgestellt. Der Bericht über die Prüfung für das Rechnungsjahr 2020 wird bestätigt. Dem Verwaltungsausschuss und dem Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.
Beschlussvorlage 3
Nachhaltigkeit in der Sächsischen Ärzteversorgung (mehrheitlich bestätigt, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen)
Wortlaut: Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Erweiterten Kammerversammlung erteilen ihre Zustimmung zu dem von Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss in ihren Sitzungen am 28. April 2021 beschlossenen Positionspapier zur nachhaltigen Ausrichtung des Geschäftsbetriebes der Sächsischen Ärzteversorgung.
Beschlussvorlage 4
6. Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung (mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt, keine Gegenstimmen, 1 Enthaltung)
Die Satzungsänderungen 2021 werden nach Genehmigung durch das die Aufsicht führende Ministerium im vollständigen Wortlaut im „Ärzteblatt Sachsen“ und im „Deutschen Tierärzteblatt“ veröffentlicht.