Am 13. Juni 2020 wählten die Mandatsträger der 33. Erweiterten Kammerversammlung die Mitglieder des Aufsichts- und Verwaltungsausschusses der 7. Legislaturperiode. Die Delegierten beschlossen zudem, die am 31. Dezember 2020 laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2021 nicht zu dynamisieren und die geltende Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2021 beizubehalten.
Die Berichte der amtierenden Vorsitzenden von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss lesen Sie in der Juli-Ausgabe des "Ärzteblattes Sachsen" und im August-Heft des "Deutschen Tierärzteblattes".
Beschlussvorlage 1 |
Rentenbemessungsgrundlage/Rentendynamisierung 2021 (einstimmig bestätigt, keine Gegenstimme, 1 Enthaltung) Wortlaut: „Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2021 beträgt 41.564,00 Euro. Die am 31. Dezember 2020 laufenden Versorgungsleistungen werden zum 1. Januar 2021 nicht dynamisiert.“ |
Beschlussvorlage 2 |
Entlastung des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung für das Jahr 2019 (einstimmig bestätigt) Wortlaut: „Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung 2019 werden bestätigt. Der Jahresabschluss 2019 wird entgegengenommen und festgestellt. Der Bericht über die Prüfung für das Rechnungsjahr 2019 wird bestätigt. Dem Verwaltungsausschuss und dem Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.“ |
Beschlussvorlage 3 |
Durchführung der Wahl zum Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung (einstimmig bestätigt) |