Identitäts-/Lebensbescheinigungen

Im Interesse der Versorgungsgemeinschaft der SÄV sind wir dazu angehalten, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug turnusmäßig zu überprüfen.

Seit dem 1. Januar 2023 nimmt die SÄV am Sterbedatenabgleich mit dem deutschen Postrentendienst teil.

Bei Versorgungsempfängern, die ein Witwen-/ bzw. ein Witwergeld beziehen, wird turnusmäßig alle zwei Jahre eine Identitäts- bzw. Lebensbescheinigung mit Nachweis des Familienstandes abgefordert.

Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts- bzw. Lebensbescheinigung abgefordert, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.

© Sächsische Ärzteversorgung
Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts 

Dr.-Külz-Ring 10 | 01067 Dresden
Tel.: 0351 / 88 88 6 -0
Fax: 0351 / 88 88 6 -410

Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr

Individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten
bitte vorab telefonisch vereinbaren.

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