Ehrenamt
Wahl zum Ehrenamt am 13. Juni 2025
Am 13. Juni werden in der Erweiterten Kammerversammlung die ärztlichen Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss gewählt. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden! Gemeinsam mit Ihren Berufskolleginnen und -kollegen können Sie die Zukunft Ihrer Altersvorsorge gestalten – nutzen Sie die Chance!
Melden Sie sich bis 16. Mai 2025: ehrensache(at)saev.de
Für mehr Informationen zu den einzelnen Ausschüssen scrollen Sie weiter nach unten ↓

Im April 1991 fassten die Delegierten des 1. Sächsischen Ärztetages den Beschluss zur Gründung eines Versorgungswerkes. Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer stimmte am 2. November 1991 ihrer Erweiterung um zehn Tierärzte - und damit dem Anschluss der Sächsischen Landestierärztekammer - zu. Als rechtliches Regelwerk verabschiedete die nunmehr "Erweiterte Kammerversammlung" die Satzung der SÄV. Die sächsischen Ärzte und Tierärzte erhielten damit nach der politischen Wende die Möglichkeit, ihre Alterssicherung in die eigenen Hände zu nehmen und an die lange vor dem 2. Weltkrieg begründete Tradition der berufsständischen Versorgung anzuknüpfen.
Erweiterte Kammerversammlung
Oberstes Organ
Aufgaben | • Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen • Wahl und Abwahl der ärztlichen und tierärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses • Beschlussfassung über die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses • Beschlussfassung über die Anstellung der Geschäftsführung • Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses • Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses • Beschlussfassung über die Änderung der Beiträge und der Versorgungsleistungen, über die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage sowie der Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen • Beschlussfassung über die Auflösung der Sächsischen Ärzteversorgung und die dazu erforderlichen Maßnahmen • Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder im Aufsichts- und Verwaltungsausschuss |
Mitglieder | • um zehn Mandatsträger der Landestierärztekammer erweiterte Kammerversammlung der Landesärztekammer (113 Mandatsträger) |
Sitzungen | • 1 Sitzung pro Jahr in Präsenz |
Aufsichtsausschuss
Beaufsichtigendes Organ
Aufgaben | • Überwachung der Geschäftstätigkeit des Verwaltungsausschusses • Bestellung des Wirtschaftsprüfers • Prüfung der Rechnungsabschlüsse • Beschlussfassung über Änderungen des versicherungstechnischen Geschäftsplanes • Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlage |
Mitglieder | • 7 ärztliche Mitglieder (nächste Wahl: 2025) • 2 tierärztliche Mitglieder, entsandt von der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer |
Sitzungen | • 4 Sitzungen pro Jahr • in Präsenz oder online |
Zu den Sitzungen des Aufsichtsausschusses werden Vertreter der Aufsichtsbehörden geladen.
Die Versicherungsaufsicht für die Sächsische Ärzteversorgung obliegt dem
Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Rechtsaufsicht inne.
Dr. med. Hanjo Belz, Dipl.-Med. Ingolf Schmidt (stv. Vorsitzender), Vizepräsident der Sächsischen Landestierärztekammer Dr. med. vet. Volker Jähnig, Dr. med. Andreas Graetz, Steve Rößler, Dr. med. vet. Henry Ottilie, David Blei, Dr. med. Andreas Teubner, nicht im Bild: Dr. med. Volker Kohl (Vorsitzender)

Dr. med. Andreas Bartusch, Dr. iur. Jochim Thietz-Bartram, Dr. med. Kristin Korb, Raimund Pecherz, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer Erik Bodendieck, Dr. med. Steffen Liebscher, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer Dr. med. vet. Uwe Hörügel, Dr. med. Dietrich Steiniger, Dipl.-Math. Mark Walddörfer
Verwaltungsausschuss
Geschäftsführendes Organ
Aufgaben | • Führen der laufenden Geschäfte • Durchführung der Beschlüsse der EKV und des Aufsichtsausschusses • Erstellung des versicherungstechnischen Geschäftsplans und des Wirtschaftsplans • Entscheidung über Dotierung und Inanspruchnahme der Sicherheitsrücklage • Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts • Beschlussfassung über Einstellung und Kündigung der Mitarbeiter |
Mitglieder | • Präsident der Sächsischen Landesärztekammer (geborenes Mitglied) • 4 ärztliche Mitglieder (nächste Wahl: 2025) • 1 tierärztliches Mitglied, entsandt von der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer • 3 sachverständige Mitglieder |
Sitzungen | • 8 Sitzungen pro Jahr • ggf. Teilnahme an Anlageausschüssen der Kapitalanlage • in Präsenz oder online |