Ehrenamt

Wahl zum Ehrenamt am 13. Juni 2025

Am 13. Juni werden in der Erweiterten Kammerversammlung die ärztlichen Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss gewählt. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden! Gemeinsam mit Ihren Berufskolleginnen und -kollegen können Sie die Zukunft Ihrer Altersvorsorge gestalten – nutzen Sie die Chance!
 

Melden Sie sich bis 16. Mai 2025: ehrensache(at)saev.de
 

Für mehr Informationen zu den einzelnen Ausschüssen scrollen Sie weiter nach unten

Erweiterte Kammerversammlung

Oberstes Organ

Aufgaben

• Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen

• Wahl und Abwahl der ärztlichen und tierärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses

• Beschlussfassung über die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses

• Beschlussfassung über die Anstellung der Geschäftsführung

• Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses

• Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses

• Beschlussfassung über die Änderung der Beiträge und der Versorgungsleistungen, über die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage sowie der Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen

• Beschlussfassung über die Auflösung der Sächsischen Ärzteversorgung und die dazu erforderlichen Maßnahmen

• Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder im Aufsichts- und Verwaltungsausschuss

Mitglieder• um zehn Mandatsträger der Landestierärztekammer erweiterte Kammerversammlung der Landesärztekammer (113 Mandatsträger)
Sitzungen• 1 Sitzung pro Jahr in Präsenz

 

Aufsichtsausschuss

Beaufsichtigendes Organ

Aufgaben

• Überwachung der Geschäftstätigkeit des Verwaltungsausschusses

• Bestellung des Wirtschaftsprüfers

• Prüfung der Rechnungsabschlüsse

• Beschlussfassung über Änderungen des versicherungstechnischen Geschäftsplanes

• Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlage

Mitglieder

• 7 ärztliche Mitglieder (nächste Wahl: 2025)

• 2 tierärztliche Mitglieder, entsandt von der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer

Sitzungen

• 4 Sitzungen pro Jahr

• in Präsenz oder online

Zu den Sitzungen des Aufsichtsausschusses werden Vertreter der Aufsichtsbehörden geladen. 

Die Versicherungsaufsicht für die Sächsische Ärzteversorgung obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Rechtsaufsicht inne. 

Verwaltungsausschuss

Geschäftsführendes Organ

Aufgaben

• Führen der laufenden Geschäfte

• Durchführung der Beschlüsse der EKV und des Aufsichtsausschusses

• Erstellung des versicherungstechnischen Geschäftsplans und des Wirtschaftsplans

• Entscheidung über Dotierung und Inanspruchnahme der Sicherheitsrücklage

• Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts

• Beschlussfassung über Einstellung und Kündigung der Mitarbeiter

Mitglieder

• Präsident der Sächsischen Landesärztekammer (geborenes Mitglied)

• 4 ärztliche Mitglieder (nächste Wahl: 2025)

• 1 tierärztliches Mitglied, entsandt von der Kammerversammlung der Sächsischen Landestierärztekammer

• 3 sachverständige Mitglieder

Sitzungen

• 8 Sitzungen pro Jahr

• ggf. Teilnahme an Anlageausschüssen der Kapitalanlage

• in Präsenz oder online

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