Sehr geehrte Mitglieder, die aktuell geltende Verordnung zu Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen während der Corona-Pandemie enthält Vorgaben, die auch für Ihren Aufenthalt in der SÄV gelten: Eine persönliche Beratung ist nur bei Vorlage eines 3-G-Nachweises möglich. Im gesamten Gebäude der SÄV gilt Maskenpflicht. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung zur Einhaltung der Regelungen.